Regelungen fürs Gassigehen
1. Für den jeweiligen Hund ist eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
2. Der Hund besitzt einen gültigen Impfpass (und die dazu notwendigen Impfungen), er ist gesund (keine ansteckenden Krankheiten), frei von Ungeziefer (Spot-On Präparate bitte ganzjährig verwenden) und wird mehrmals im Jahr entwurmt.
3. Bitte informieren Sie mich über Verhaltensänderungen, etwa Läufigkeit, plötzliches Auftreten von Aggression etc.
4. Kampfhunde der Kategorie II führe ich nur mit Negativzeugnis, angeleint und zunächst auf Probe aus.
5. Junghunde führe ich frühestens ab einem Alter von 6 Monaten aus.
Leinenfreiheit
Gerne führe ich Ihren Hund auch ohne Leine aus oder leine ihn im Park ab. Grundsätzlich ist Freilauf für jeden Hund eine große Chance, da dieser eigenständig Kontakt zu anderen Hunden aufnehmen kann und somit sein Sozialgefüge jedes Mal neu erfährt. Hunde, die immerfort angeleint ausgeführt werden, können nach einiger Zeit ein gewisses Aggressionspotential entwickeln.Für den Freilauf ohne Leine ist jedoch Folgsamkeit nötig und es müssen gewisse Risikofaktoren wie Läufigkeit und Aggressivität ausgeschlossen werden. Deshalb treffe ich die Entscheidung erst nach einigen Gassigängen an der Leine. Sind aber alle Voraussetzungen erfüllt, bedarf es nur noch von Ihnen (vom Halter) eine schriftliche Einverständniserklärung.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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